Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EAG · Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

§ 32 EAGSicherheitsleistung für Photovoltaikanlagen

2. Unterabschnitt Ausschreibung für Photovoltaikanlagen

In forceOfficial text

(1) Die Höhe der Erstsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 5 Euro pro kW peak .

(2) Die Höhe der Zweitsicherheit errechnet sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 45 Euro pro kW peak .

(3) Die Sicherheitsleistung kann für mehrere Anlagen und für mehrere Gebote gemeinsam erlegt werden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2022-01-01