DPMG · Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
§ 32 DPMGAusschluss der gerichtlichen Verfolgung
7. Abschnitt Strafbestimmungen
Die Finanzvergehen nach den §§ 29 und 30 hat das Gericht niemals zu ahnden.
DPMG · Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
7. Abschnitt Strafbestimmungen
Die Finanzvergehen nach den §§ 29 und 30 hat das Gericht niemals zu ahnden.