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Kunststoffverfahrenstechnik-Ausbildungso · Kunststoffverfahrenstechnik-Ausbildungsordnung

§ 12 Kunststoffverfahrenstechnik-AusbildungsoWiederholungsprüfung

Theoretische Prüfung

In forceOfficial text

(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.

(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2024-01-01