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HVDC Anforderungs-V · HVDC Anforderungs-V

§ 11 HVDC Anforderungs-VVorrang des Wirkleistungs- bzw. des Blindleistungsbeitrags

1. Teil Allgemeine Anforderungen

In forceOfficial text

Ergänzend zu Art. 23 und Art. 40 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt, dass bei Fehlern, die eine FRT-Fähigkeit erfordern, der Blindleistungsbeitrag gegenüber dem Wirkleistungsbeitrag Vorrang erhält. Der relevante Netzbetreiber kann in begründeten Fällen im Netzanschlussvertrag eine Abweichung von dieser Priorisierung vorsehen.