HVDC Anforderungs-V · HVDC Anforderungs-V
§ 11 HVDC Anforderungs-VVorrang des Wirkleistungs- bzw. des Blindleistungsbeitrags
1. Teil Allgemeine Anforderungen
Ergänzend zu Art. 23 und Art. 40 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt, dass bei Fehlern, die eine FRT-Fähigkeit erfordern, der Blindleistungsbeitrag gegenüber dem Wirkleistungsbeitrag Vorrang erhält. Der relevante Netzbetreiber kann in begründeten Fällen im Netzanschlussvertrag eine Abweichung von dieser Priorisierung vorsehen.
Verwijst naar
- HVDC Anforderungs-V Art. 23
- HVDC Anforderungs-V Art. 40