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Geschäftsordnung für den Fachbeirat für · Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen

§ 1 Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Mitglieder

1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften

In forceOfficial text

Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen (kurz: „Fachbeirat Netzsicherheit“) besteht aus dem Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Telekommunikation und Post, als Vorsitzenden (§ 45 Abs. 11 Satz 1 TKG 2021) sowie den gemäß § 45 Abs. 9 TKG 2021 von der Bundesregierung bestellten zwölf Mitgliedern.