§ 1 Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Mitglieder
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen (kurz: „Fachbeirat Netzsicherheit“) besteht aus dem Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Telekommunikation und Post, als Vorsitzenden (§ 45 Abs. 11 Satz 1 TKG 2021) sowie den gemäß § 45 Abs. 9 TKG 2021 von der Bundesregierung bestellten zwölf Mitgliedern.
Renvoie à
- Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Art. 45