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WPFG · Wertpapierfirmengesetz

§ 35 WPFGUnterrichtung der EBA

6. Abschnitt Aufsichtliche Maßnahmen und Befugnisse

In forceOfficial text

Die FMA hat die EBA über

1. ihren Überprüfungs- und Bewertungsprozess gemäß § 25,

2. die Methode für den Erlass von Entscheidungen gemäß den §§ 28 bis 30 und

3. den Umfang der gemäß § 49 verhängten Verwaltungssanktionen

zu unterrichten.