HSchG · HinweisgeberInnenschutzgesetz
§ 0 HSchG
Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG)
StF: BGBl. I Nr. 6/2023 (NR: GP XXVII IA 3087/A AB 1921 S. 197. BR: AB 11174 S. 950 .)
[CELEX-Nr.: 32019L1937 ]
BGBl. I Nr. 111/2024 (NR: GP XXVII IA 4113/A AB 2683 S. 270. BR: AB 11540 S. 969. )
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.
Zweck
§ 2.
Persönlicher Geltungsbereich
§ 3.
Sachlicher Geltungsbereich
§ 4.
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, zu bestehenden Hinweisgebersystemen und vertraglichen Vereinbarungen
§ 5.
Begriffsbestimmungen
§ 6.
Schutzwürdigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
§ 7.
Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und Schutz der Identität
§ 8.
Datenschutz
§ 9.
Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen
§ 10.
Information über die Behandlung von Hinweisen durch interne und externe Stellen
2. Hauptstück
Interne Hinweisgebung
§ 11.
Allgemeine Bestimmungen über die Einrichtung interner Hinweisgebersysteme
§ 12.
Interne Hinweisgebersysteme im Bund
§ 13.
Verfahren für interne Hinweise und Folgemaßnahmen
3. Hauptstück
Externe Hinweisgebung und Veröffentlichung von Hinweisen
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 14.
Verhältnis von Hinweisgebung und Veröffentlichung
§ 15.
Externe Stellen zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen
2. Abschnitt
Eignung, Verfahren und Folgemaßnahmen der Stellen für externe Hinweise
§ 16.
Eignung der Meldekanäle externer Stellen
§ 17.
Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen
3. Abschnitt
Überprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung
§ 18.
Überprüfung und Anpassung der Verfahren an Erfahrungen
§ 19.
Statistische Erfassung von Hinweisen und Berichterstattung
4. Hauptstück
Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und von Personen in ihrem Umkreis
§ 20.
Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
§ 21.
Information, Beratung und Verfahrenshilfe
§ 22.
Befreiung von Haftung und Geheimhaltungsverpflichtungen
§ 23.
Glaubhaftmachung
5. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 24.
Strafbestimmungen
§ 25.
Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht
§ 26.
Umsetzung von Unionsrecht
§ 27.
Vollziehung
§ 28.
Inkrafttreten