Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Abkommen über die Rechtsstellung des Stä · Abkommen über die Rechtsstellung des Ständigen Schiedshofs in Österreich

§ 9 Abkommen über die Rechtsstellung des StäFinanzeinrichtungen

Artikel 9

In forceOfficial text

Ohne irgendwelchen finanziellen Kontrollen, Vorschriften oder zeitlichen Einschränkungen unterworfen zu sein, kann der Schiedshof ungehindert:

(a) Gelder, Zahlungsmittel jeglicher Art oder andere Vermögenswerte besitzen sowie Bankkonten in jeder beliebigen Währung unterhalten;

(b) seine Gelder, Währungsguthaben und Vermögenswerte in die, aus der oder innerhalb der Republik Österreich transferieren sowie jegliche Währungsguthaben in andere Währungen umtauschen.