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Entschließung des Bundespräsidenten über · Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei

§ 10 Entschließung des Bundespräsidenten überPraktische Verwendung

In forceOfficial text

Die praktische Verwendung hat für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf dem Stammarbeitsplatz der bzw. des Auszubildenden zu erfolgen.