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Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildung · Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung

§ 14 Lehrberuf Pflegefachassistenz-AusbildungPraktische Prüfung

Lehrabschlussprüfung

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Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik und Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik und hat mündlich zu erfolgen.

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  • In Kraft seit 2025-01-01