Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildung · Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung
§ 14 Lehrberuf Pflegefachassistenz-AusbildungPraktische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik und Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik und hat mündlich zu erfolgen.
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- In Kraft seit 2025-01-01