Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung · Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung
§ 4 Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung
Für die Bemessung der den Beiratsmitgliedern zustehenden Vergütungen ist der Bundesminister für Inneres zuständig.
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Für die Bemessung der den Beiratsmitgliedern zustehenden Vergütungen ist der Bundesminister für Inneres zuständig.