Abkommen über eine umfassende und verstä · Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien § 40 Abkommen über eine umfassende und verstä ARTIKEL 40 In forceOfficial text Über die unter dieses Kapitel fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt. ← Previous · § 39 Contents § 41 · Next →