Abkommen über eine umfassende und verstä · Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien § 40 Abkommen über eine umfassende und verstä ARTIKEL 40 Van krachtOfficiële tekst Über die unter dieses Kapitel fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt. ← Vorige · § 39 Inhoud § 41 · Volgende →