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EEff-MV · Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung

§ 5 EEff-MVVerallgemeinerte Methoden und Dokumentation

2. Abschnitt Erfordernisse für die Anrechenbarkeit

In forceOfficial text

Anstelle von Standardwerten können Echtwerte für die Ermittlung der Endenergieeinsparungen herangezogen werden. Verwendete Echtwerte sind gemäß § 9 zu ermitteln und im Zuge der Meldung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Dokumentationserfordernisse gemäß Anhang 1 zu § 5 zu dokumentieren.