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Vergütungsverordnung 2024 · Vergütungsverordnung 2024

§ 7 Vergütungsverordnung 2024Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter

In forceOfficial text

zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 1

Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.