Vergütungsverordnung 2024 · Vergütungsverordnung 2024
§ 7 Vergütungsverordnung 2024Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter
zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 1
Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.