Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ALBV · Altlastenbeurteilungsverordnung

§ 4 ALBVBeurteilung erheblicher Risiken und Risikoabschätzung

2. Abschnitt Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten

In forceOfficial text

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Beurteilung erheblicher Risiken gemäß § 14 Abs. 7 und 8 sowie der Risikoabschätzung gemäß § 16 des Altlastensanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 299/1989 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2024 , insbesondere die Ausbreitung der Schadstoffe, die Auswirkungen auf Böden und Gewässer, insbesondere auf deren Nutzung, und die Möglichkeiten der Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen zu berücksichtigen.