Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Organisation und Finanzierung des Gesund · Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Bund – Länder)

§ 40 Organisation und Finanzierung des GesundAusgleich für inländische Gastpatient:innen

Art. 40 Artikel 40

In forceOfficial text

zum Außerkrafttreten vgl. Art. 55

Für inländische Gastpatient:innen wird für die Dauer dieser Vereinbarung keine über die Abgeltung der Landesgesundheitsfonds hinausgehende Entschädigung bezahlt. Bilaterale Vereinbarungen bezüglich Gastpatient:innen sind möglich.