§ 8 Visumfreiheit für die Inhaber von DiplomArtikel 8
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung und/oder Auslegung dieses Abkommens ergeben, werden auf diplomatischem Wege und durch Konsultationen oder Verhandlungen beigelegt.
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung und/oder Auslegung dieses Abkommens ergeben, werden auf diplomatischem Wege und durch Konsultationen oder Verhandlungen beigelegt.