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Festsetzung des Lehrlingseinkommens für · Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern

§ 3 Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Urlaubszuschuss

Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern L 1/2026/X/42/1

In forceOfficial text

Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, der spätestens am 30. Juni fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses.