Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

VNEP-V · Verteilernetzentwicklungsplanverordnung

§ 0 VNEP-V

In forceOfficial text

Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)

StF: BGBl. II Nr. 156/2026

Aufgrund des § 119 Abs. 2 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl. I Nr. 91/2025 , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Regelungsgegenstand

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Anzeige und Aufforderung zur Abänderung

§ 4.

Aufbau des Verteilernetzentwicklungsplans

2. Hauptstück

Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan

1. Abschnitt

Ausgangssituation

§ 5.

Allgemeines

§ 6.

Darstellung des Versorgungsgebiets

§ 7.

Darstellung des Verteilernetzes

§ 8.

Bestand an Stromerzeugungsanlagen

§ 9.

Bestand an Elektrizitätsspeicheranlagen

§ 10.

Bestand an anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen

§ 11.

Darstellung der Entwicklung der Netzanschlusskapazitäten

§ 12.

Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung

§ 13.

Alternative Darstellung auf der gemeinsamen Internetplattform

2. Abschnitt

Planungsannahmen, Planungsgrundsätze und -methoden

§ 14.

Darstellung der Planungsannahmen

§ 15.

Darstellung der Planungsgrundsätze und -methoden

3. Abschnitt

Netzentwicklungsprojekte und -programme, Planungsüberlegungen

§ 16.

Allgemeiner Inhalt

§ 17.

Netzentwicklungsprojekt

§ 18.

Netzentwicklungsprogramm

§ 19.

Weitere und längerfristige Planungsüberlegungen

4. Abschnitt

Flexibilität

§ 20.

Maßnahmen zur Flexibilitätsbeschaffung

§ 21.

Darstellung der beschafften und zu beschaffenden Flexibilität

§ 22.

Flexibler Netzzugang

5. Abschnitt

Standorte für einen systemdienlichen Betrieb von Energiespeicheranlagen und Stromerzeugungsanlagen

§ 23.

Geeignete Standorte für einen systemdienlichen Betrieb

6. Abschnitt

§ 24.

Stellungnahmen

7. Abschnitt

Mehrkostenfaktor für die Verkabelung von 110-kV-Freileitungsprojekten

§ 25.

Methode zur Ermittlung des Mehrkostenfaktors

3. Hauptstück

Schlussbestimmungen

§ 26.

Verweise

§ 27.

Inkrafttreten