Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

VNEP-V · Verteilernetzentwicklungsplanverordnung

§ 7 VNEP-VDarstellung des Verteilernetzes

1. Abschnitt Ausgangssituation

In forceOfficial text

Die Darstellung des Verteilernetzes hat jedenfalls zu umfassen:

1. geeignete graphische Veranschaulichungen, die zumindest die Netzebenen 1 bis 5 umfassen, zumindest alle Umspannwerke im Netzgebiet entsprechend kennzeichnen und geeignete Standorte für einen systemdienlichen Betrieb gemäß § 23 ausweisen,

2. Angaben zu System- und Trassenlängen, differenziert nach Freileitungen und Kabel sowie nach Spannungsebenen,

3. die Anzahl der Transformatorstationen, Umspann- und Schaltwerke sowie der Umspanner und deren Gesamtleistung, differenziert nach Spannungsebenen,

4. die Anzahl der Bezugszählpunkte und deren Jahresbezug nach Netzbenutzerkategorien, Größenklassen und Netzebenen,

5. die Anzahl aller geschlossenen Verteilernetze und die gesamte Anschlussleistung aller geschlossenen Verteilernetze im jeweiligen Konzessionsgebiet und

6. die Anzahl der Direktleitungen im jeweiligen Konzessionsgebiet.