UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 7 UFG-AEAusschluss von Zuwendungen des Fonds
1. Abschnitt Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Keine Zuwendung nach diesem Gesetz kann für Kinder gewährt werden, die auf Grund einer Maßnahme der Sozial- oder Behindertenhilfe oder der vollen Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts, bei Pflegepersonen, in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder in einer sonstigen Einrichtung untergebracht sind, in der eine Vollversorgung des Kindes gewährleistet ist.