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Festsetzung des Lehrlingseinkommens für · Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen

§ 4 Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Weihnachtsremuneration

Lehrlingseinkommen für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen L 3/2026/XVII/81/1

In forceOfficial text

Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 1. Dezember fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.