AktGEG · Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
AktGEG Art. 28
Zweiter Abschnitt Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform
(weggefallen)
AktGEG · Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
Zweiter Abschnitt Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform
(weggefallen)