Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AktGEG · Einführungsgesetz zum Aktiengesetz

AktGEG Art. 28aTreuhandanstalt

Zweiter Abschnitt Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform

In forceOfficial text

Die Vorschriften des Aktiengesetzes über herrschende Unternehmen sind auf die Treuhandanstalt nicht anzuwenden. Dies gilt nicht für die Anwendung von Vorschriften über die Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eines von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmens.