Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AO · Abgabenordnung

AO Art. 206Bindungswirkung

2. Unterabschnitt Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung

In forceOfficial text

(1) Die verbindliche Zusage ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt deckt.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die verbindliche Zusage zuungunsten des Antragstellers dem geltenden Recht widerspricht.