Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BBG · Bundesbeamtengesetz

BBG Art. 5Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

In forceOfficial text

Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung 1.

hoheitsrechtlicher Aufgaben oder

2.

von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.