Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BewG · Bewertungsgesetz

BewG Art. 8Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt

Erster Teil Allgemeine Bewertungsvorschriften

In forceOfficial text

Die §§ 4 bis 7 gelten auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiß ist.