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BNDG · Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

BNDG Art. 53Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates

Unterabschnitt 5 Unabhängige Rechtskontrolle

In forceOfficial text

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.