Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

BNDG · Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

BNDG Art. 53Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates

Unterabschnitt 5 Unabhängige Rechtskontrolle

En vigueurTexte officiel

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.