Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EBRG · Gesetz über Europäische Betriebsräte

EBRG Art. 41bSonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Siebter Teil Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften

In forceOfficial text

Bis zum Ablauf des 7. April 2023 können die Teilnahme an Sitzungen des besonderen Verhandlungsgremiums, eines Europäischen Betriebsrats oder einer Arbeitnehmervertretung im Sinne des § 19 sowie die Beschlussfassung auch mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.