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EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

EEG 2023 Art. 37aSicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments

Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments

In forceOfficial text

Die Höhe der Sicherheit nach § 31 bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Die Sicherheit verringert sich auf 25 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, wenn das Gebot einen Nachweis nach § 37 Absatz 2 Nummer 2 enthält.