EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 ст. 37aSicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments
Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Die Sicherheit verringert sich auf 25 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, wenn das Gebot einen Nachweis nach § 37 Absatz 2 Nummer 2 enthält.