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HBPolVDAufstV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

HBPolVDAufstV Art. 14Gliederung der Ausbildung

Abschnitt 3 Ausbildung

In forceOfficial text

Die Ausbildung gliedert sich in 1.

den ersten Teil der theoretischen Ausbildung,

2.

die Anfertigung einer Seminararbeit,

3.

die praktische Ausbildung und

4.

den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium).