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HBPolVDAufstV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

HBPolVDAufstV Art. 14Gliederung der Ausbildung

Abschnitt 3 Ausbildung

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Die Ausbildung gliedert sich in 1.

den ersten Teil der theoretischen Ausbildung,

2.

die Anfertigung einer Seminararbeit,

3.

die praktische Ausbildung und

4.

den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium).