Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

UmwG · Umwandlungsgesetz

UmwG Art. 103Beschluß der Mitgliederversammlung

Sechster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine

In forceOfficial text

Der Verschmelzungsbeschluß der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.