1. WoZErhV · Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes 1. WoZErhV Art. 8Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 7 Contents