1. WoZErhV · Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes 1. WoZErhV Art. 8Inkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 7 Inhoud