Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO Art. 158Entfernung infolge Prozessleitungsanordnung

Titel 1 Mündliche Verhandlung

In forceOfficial text

Ist eine bei der Verhandlung beteiligte Person zur Aufrechterhaltung der Ordnung von dem Ort der Verhandlung entfernt worden, so kann auf Antrag gegen sie in gleicher Weise verfahren werden, als wenn sie freiwillig sich entfernt hätte.