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ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO Art. 179Zustellung bei verweigerter Annahme

Untertitel 1 Zustellungen von Amts wegen

In forceOfficial text

Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.