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ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO ст. 179Zustellung bei verweigerter Annahme

Untertitel 1 Zustellungen von Amts wegen

ДействуетОфициальный текст

Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.