Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei · Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Ungarn
§ 21 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei
Allgemeine Bestimmungen.
Der vorliegende Vertrag soll ratifiziert werden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird sobald wie möglich in Budapest erfolgen. Der Vertrag tritt am 15. Tage nach dem Austausch der Ratifikationen in Kraft.