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Errichtung und Erhaltung eines Nationalp · Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen (Bund – NÖ, Wien)

§ 12 Errichtung und Erhaltung eines Nationalp

Überprüfung der Leistungen

En vigueurTexte officiel

Die Vertragsparteien kommen überein, nach fünf Jahren die Regelungen der gegenständlichen Vereinbarung, insbesondere die Organisationsform und die Umsetzung der Maßnahmen (Artikel V und VI) einer Überprüfung zu unterziehen und allfällige Änderungen einvernehmlich festzulegen.