ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1067 ABGBBesondere Arten oder Nebenverträge eines Kaufvertrages.
Der Kaufpreis muß
Besondere Arten oder Nebenverträge eines Kaufvertrages sind: der Vorbehalt des Wiederkaufes, des Rückverkaufes, des Vorkaufes; der Verkauf auf die Probe; der Verkauf mit Vorbehalt eines bessern Käufers; und der Verkaufsauftrag.