ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1081 ABGB
Der Kaufpreis muß
Ist die Sache zum Zwecke der Besichtigung oder Probe bereits übergeben, so gilt Stillschweigen des Käufers bis nach Ablauf der Probezeit als Genehmigung.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1917-01-01