ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1081 ABGB
Der Kaufpreis muß
Ist die Sache zum Zwecke der Besichtigung oder Probe bereits übergeben, so gilt Stillschweigen des Käufers bis nach Ablauf der Probezeit als Genehmigung.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 1917-01-01